Nicky Hoff

Präsenzunterricht ab 18.01.2021 und freiwilliger Corona-Test

Sehr geehrte Eltern,

in diesem Schuljahr wird Ihre Tochter/Ihr Sohn an unserer Schule die Abschlussprüfungen absolvieren. Um für die Prüfungsvorbereitung die bestmöglichen Bedingungen zu schaffen, wird für Ihr Kind im Freistaat Sachsen der Präsenzunterricht ab 18.01.2021 wieder beginnen.

Zur Gewährleistung des notwendigen Infektionsschutzes wird allen betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften vor Beginn des Unterrichts in diesem Zusammenhang ein Antigen-Schnelltest angeboten. Die Teilnahme an diesem Test ist freiwillig und kostenfrei.

Mit der Bereitschaft zur Testung tragen Sie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten bei.

Der Test wird ab dem 18.01.2021 an der Oberschule „Werner Seelenbinder“ Bad Lausick durchgeführt. Sie erfahren über die Klassenleiter bis spätestens Freitag, 15.01.2021, wann Ihr Kind in die Schule kommen soll und was mitzubringen ist.

Mit der Durchführung der Tests wurde das DRK betraut. Der Test selbst wird von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt. Zur Anwendung kommen nur Tests, die die erforderlichen Standards erfüllen. Hierbei handelt es sich um einen Nasen-Rachen-Abstrich, der für fachlich qualifiziertes Personal einfach durchzuführen ist und der schnell Ergebnisse liefert. Mit der Unterzeichnung der beigefügten Einwilligungserklärung bestätigen Sie Ihr Einverständnis zum Test.

Bitte beachten Sie, dass bei vorliegenden Covid-19-Symptomen die Teilnahme am Test ausgeschlossen ist.

Sollte der Test positiv ausfallen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht vorerst nicht möglich. Sie werden daher gebeten, in diesem Fall Ihr Kind von der Oberschule „Werner Seelenbinder“ Bad Lausick umgehend abzuholen bzw. sich umgehend nach Hause und sich bzw. Ihr Kind in häusliche Quarantäne zu begeben. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Hausarzt bzw. bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt zwecks Abklärung des weiteren Vorgehens. Dieses gilt unabhängig davon, dass durch das DRK eine Information an das zuständige Gesundheitsamt über das positive Testergebnis erfolgt. Alle im Zusammenhang mit der Testung erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Ablauf des Monats Februar 2021 gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen
Steffi Meier-Köhn

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