Hausordnung

Die Hausordnung gilt für Schüler, Pädagogen, technische Mitarbeiter sowie Besucher dieser Einrichtung.

Das Hausrecht übt der Schulleiter aus.

  1. Allgemeines
    • Das Schulgelände umfasst die Gebäude sowie die umzäunten Flächen des Grundstückes Frohburger Str. 9.
    • Der Unterricht darf nicht gestört werden.
    • Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
    • Das Rauchen ist im Schulgelände verboten.
    • Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
    • In allen Schulgebäuden einschließlich der Sportanlagen ist das Handy während des Schulbetriebes ausgeschaltet in der Schultasche.
    • Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind nur unter pädagogischer Aufsicht gestattet.
    • Mitgebrachte Wertsachen unterliegen der Eigenverantwortlichkeit und sind nicht versichert.
    • Die Nutzung der Einrichtung durch schulfremde Personen bedarf der Zustimmung des Schulleiters und des Schulträgers.
  2. Verhalten im Schulgelände
    1. Verhalten vor/nach dem Unterricht
      • Das Befahren des Schulgeländes ist für Schüler nicht gestattet.
      • Das Verlassen des Schulgeländes im Unterrichts- und Pausenzeiten ist für Schüler nicht gestattet. Ausnahmen sind im Pkt. 2.3. geregelt.
      • Vor Freistunden melden sich die betreffenden Schüler am Lehrerzimmer beim Aufsichtsführenden Pädagogen oder Sozialarbeiter zwecks Raumzuweisung.
    2. Verhalten in Unterrichtsräumen
      • Oberbekleidung wird an die Garderobenhaken gehangen.
      • Jeder Schüler verhält sich diszipliniert und ordentlich im Unterrichtsraum. Die Zimmereinrichtung wird schonend behandelt und vor Verschmutzung geschützt. Auftretende Mängel sind dem zuständigen Lehrer bzw. Hausmeister zu melden. Bei mutwillig angerichteten Schäden haften die betreffenden Schüler bzw. deren Eltern.
      • Das Öffnen der Fenster erfolgt nur mit Genehmigung des Lehrers.
      • Am Unterrichtsende werden alle Fenster geschlossen. Die Tafel wird gründlich abgewischt, das Zimmer gesäubert und zügig verlassen. Der Lehrer kontrolliert dies, verlässt als Letzter den Raum und verschließt ihn.
      • Die Klasse, die zuletzt im Zimmer unterrichtet wird, stellt die Stühle hoch und wechselt das Tafelwasser.
    3. Verhalten in den Pausen
      • In den kleinen Pausen sowie in den ausgewiesenen Hauspausen verbleiben alle Schüler im Schulgebäude. Die Pausenversorgung kann in den großen Pausen in Anspruch genommen werden. Schüler der 9. und 10. Klasse ist es gestattet, während der großen Pausen bei DISKA einzukaufen.
      • 2 Minuten vor Unterrichtsbeginn halten sich alle Schüler im Klassenzimmer auf.
      • In den Toiletten ist auf größte Sauberkeit zu achten.
      • Zur Hofpause nehmen die Schüler bei Zimmerwechsel ihre Schultaschen mit.

Das Befolgen dieser Hausordnung stellt die Grundlage für Ruhe, Ordnung, Sauberkeit und eine gute Lernatmosphäre an unserer Schule dar. Zuwiderhandlungen werden bestraft.